LAROMAT
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Onlineshop, den Warenverkauf und ausdrücklich vereinbarte Leistungen von LAROMAT

Stand: 16. August 2026

Diese AGB gelten für Ersatzteile, Komponenten und komplette Systeme für Lamellenstoren, Rollläden, Markisen und weitere Sonnen- und Wetterschutzprodukte. Sie berücksichtigen insbesondere den Onlinehandel, Mass- und Sonderanfertigungen sowie die Selbstmontage.

Laromat GmbH
Ruchstuckstrasse 6
8306 Brüttisellen, Schweiz
UID CHE-377.937.699

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartnerin ist die Laromat GmbH, Ruchstuckstrasse 6, 8306 Brüttisellen, Schweiz (nachfolgend «LAROMAT»). E-Mail-Adresse und weitere Kontaktangaben ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum des Onlineshops.

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Waren und ausdrücklich vereinbarte Dienstleistungen, die über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder aufgrund einer Offerte von LAROMAT abgeschlossen werden.

1.3 Als Konsumenten gelten natürliche Personen, die zu privaten Zwecken handeln. Als Geschäftskunden gelten natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Wo einzelne Bestimmungen nur für eine Kundengruppe gelten, wird dies ausdrücklich erwähnt.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn LAROMAT ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.

2. Sortiment, Produktangaben und technische Änderungen

2.1 Das Sortiment umfasst insbesondere Ersatzteile, Komponenten, Zubehör und komplette Systeme für Lamellenstoren, Rollläden, Markisen, Storenmaterial, Steuerungen und Stoffersatz. Massanfertigungen, Zuschnitte, konfigurierte Produkte und speziell beschaffte Artikel werden als Sonderanfertigungen bezeichnet.

2.2 Produktbilder, Muster, Farbdarstellungen, Skizzen, Masse, Gewichte und technische Angaben dienen der Beschreibung. Branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Bildschirmdarstellungen können Farben abweichend wiedergeben.

2.3 Hersteller- und Markennamen werden teilweise ausschliesslich verwendet, um die Kompatibilität eines Ersatzteils zu beschreiben. Daraus folgt keine wirtschaftliche Verbindung oder Autorisierung durch den jeweiligen Markeninhaber, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

2.4 Wird ein Produkt oder eine Baureihe ersetzt oder nicht mehr hergestellt, darf LAROMAT nach vorgängiger Information ein technisch gleichwertiges und zumutbares Nachfolgeprodukt anbieten. Bei wesentlichen Abweichungen kann der Kunde die Ersatzlösung ablehnen; bereits geleistete Zahlungen für den nicht lieferbaren Artikel werden zurückerstattet.

3. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen

3.1 Die Darstellung von Produkten im Onlineshop ist grundsätzlich unverbindlich und stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

3.2 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, sobald LAROMAT die Bestellung ausdrücklich bestätigt, die Ware versendet oder zur Abholung bereitstellt oder mit einer vereinbarten Leistung beginnt.

3.3 Offerten sind während der darin angegebenen Frist verbindlich; fehlt eine Frist, gelten sie 30 Kalendertage. Zum Vertragsinhalt gehören in folgender Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigung, freigegebene Zeichnungen oder Spezifikationen, diese AGB und die zum Bestellzeitpunkt abrufbare Produktbeschreibung.

3.4 Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Preisfehler berechtigen LAROMAT zur Korrektur. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, informiert LAROMAT den Kunden unverzüglich; der Kunde kann die korrigierte Bestellung bestätigen oder vom betroffenen Teil zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

3.5 Änderungen, Sistierungen oder Stornierungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung von LAROMAT. Bereits entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten – insbesondere für Beschaffung, Konfiguration, Zuschnitt oder Produktion – trägt der Kunde. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

4. Masse, Kompatibilität, Beratung und Mitwirkung

4.1 Soweit LAROMAT nicht ausdrücklich ein Aufmass oder eine technische Planung schuldet, ist der Kunde für vollständige und richtige Angaben verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Masse, Stückzahlen, Ausführung, Farbe, Bedienart, Hersteller, Typ, Baujahr, Anschlüsse, Einbausituation, Untergrund und gewünschte Kompatibilität.

4.2 Beratung und Teileidentifikation erfolgen auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Angaben, Fotos, Muster oder Altteile. Fehlen eindeutige Typen- oder Artikelangaben, kann LAROMAT die Kompatibilität nicht garantieren. Der Kunde hat die vorgeschlagene Ausführung vor der Bestellung anhand seiner Anlage zu prüfen.

4.3 Der Kunde prüft Auftragsbestätigungen, Zeichnungen und Freigaben unverzüglich. Fehler oder Abweichungen sind vor Produktions- oder Bestellfreigabe schriftlich mitzuteilen. Eine erteilte Freigabe gilt als Bestätigung der darin aufgeführten Angaben.

4.4 Hat LAROMAT ein Aufmass oder eine Planung ausdrücklich übernommen, ist die schriftlich dokumentierte Ausführung massgebend. Veränderungen an Baukörper, Anschlüssen oder Einbausituation nach dem Aufmass gehen zulasten des Kunden.

4.5 Verzögert sich die Abwicklung, weil erforderliche Angaben, Freigaben, Zugangsmöglichkeiten oder sonstige Mitwirkung fehlen, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Daraus entstehende nachgewiesene Mehrkosten können dem Kunden belastet werden.

5. Preise, Versandkosten und Rabatte

5.1 Für Konsumenten werden die im Onlineshop ausgewiesenen Endpreise in Schweizer Franken einschliesslich allfällig geschuldeter Mehrwertsteuer angegeben. Gegenüber Geschäftskunden können Preise als Nettopreise ausgewiesen werden, sofern dies klar gekennzeichnet ist. Massgebend ist der bei Vertragsabschluss bestätigte Preis.

5.2 Versand-, Verpackungs-, Sperrgut-, Express-, Montage-, Zoll- und sonstige Zusatzkosten sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Im Onlineshop werden unvermeidbare Zuschläge und die verfügbaren Lieferkosten vor Abgabe der Bestellung klar ausgewiesen.

5.3 Bei einem Warenwert von weniger als CHF 100.00 erhebt LAROMAT einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.00. Massgeblich ist der Warenwert nach Abzug von Warenrabatten, jedoch vor Versandkosten und Kleinmengenzuschlag. Bei Konsumenten wird auf den ausgewiesenen Endpreis, bei Geschäftskunden auf den Nettowarenwert abgestellt. Der Zuschlag wird vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.

5.4 Umsatz-, Mengen- oder Verpackungsrabatte für Geschäftskunden richten sich nach der bei Bestellung gültigen Preis- und Rabattliste. LAROMAT kann Rabatte insbesondere vom Nettowarenumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres und von der Abnahme vollständiger Verpackungseinheiten abhängig machen. Rabatte sind nicht kumulierbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, und begründen keinen Anspruch für künftige Bestellungen.

5.5 Preisänderungen bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten. Nachträgliche Änderungen von Abgaben oder Fremdkosten werden nur weitergegeben, wenn dies gesetzlich zulässig und im Vertrag vorgesehen ist.

6. Zahlung, Verzug und Eigentumsvorbehalt

6.1 Im Onlineshop werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert: Kreditkarte und Debitkarte (Visa, Mastercard) sowie TWINT. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; die Kartendaten werden ausschliesslich von Stripe verarbeitet und LAROMAT nicht bekannt gegeben. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Zahlungen per Karte oder TWINT sind bei Bestellabschluss sofort fällig.

6.2 Die Lieferung gegen Rechnung bedarf der Freigabe durch LAROMAT. Rechnungen sind ohne Abzug innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Massgebend ist der Zahlungseingang bei LAROMAT.

6.3 LAROMAT kann insbesondere bei Neukunden, Sonderanfertigungen, grösseren Aufträgen, ausstehenden Zahlungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlung oder eine angemessene Anzahlung verlangen. Beschaffung und Produktion beginnen gegebenenfalls erst nach Zahlungseingang und vollständiger Freigabe.

6.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 9 % pro Jahr, soweit gesetzlich zulässig. LAROMAT kann angemessene Mahn- und Inkassokosten sowie einen nachgewiesenen weiteren Verzugsschaden geltend machen.

6.5 Nicht vereinbarte Skonto-, Rabatt- oder sonstige Abzüge werden nachbelastet. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; zwingende Rechte von Konsumenten bleiben vorbehalten.

6.6 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von LAROMAT. Der Kunde ermächtigt LAROMAT, den Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten am jeweiligen Wohn- oder Geschäftssitz in das öffentliche Register eintragen zu lassen, soweit dies erforderlich ist. Vor vollständiger Bezahlung darf die Ware nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden.

7. Lieferung, Termine und Teillieferungen

7.1 Liefergebiet, Lieferarten und Versandkosten ergeben sich aus dem Onlineshop oder der Auftragsbestätigung. Lieferungen ausserhalb der Schweiz erfolgen nur, wenn sie im Shop auswählbar oder schriftlich bestätigt sind.

7.2 Für Konsumenten gilt die in der Bestellung bestätigte Lieferart. Für Geschäftskunden werden komplette Systeme, sofern nicht anders vereinbart, DAP an den benannten Bestimmungsort und einzelne Ersatzteile oder Abholungen EXW ab dem in der Auftragsbestätigung bezeichneten Lager- oder Lieferantenstandort geliefert, jeweils gemäss Incoterms® 2020.

7.3 Liefer- und Ausführungstermine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, notwendige Freigaben erteilt und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.

7.4 Bei höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LAROMAT – insbesondere Naturereignissen, behördlichen Massnahmen, Arbeitskämpfen, Transportstörungen, Energie- oder Rohstoffengpässen, Cyberangriffen sowie nicht von LAROMAT verschuldeten Lieferausfällen – verlängern sich Termine angemessen. Dauert die Behinderung so lange, dass das Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, kann jede Partei den betroffenen, noch nicht erfüllten Teil beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

7.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Konsumenten entstehen dadurch keine zusätzlichen Versandkosten. Bei Geschäftskunden kann jede Teillieferung separat fakturiert werden.

7.6 Kann eine Sendung wegen einer falschen oder unvollständigen Adresse, fehlender Annahme oder eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht zugestellt werden, kann LAROMAT die nachgewiesenen Kosten eines erneuten Versands, einer Rücksendung oder Lagerung berechnen.

8. Gefahrübergang und Transportschäden

8.1 Gegenüber Konsumenten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Konsumenten oder eine von ihm bezeichnete empfangsberechtigte Person über.

8.2 Gegenüber Geschäftskunden richtet sich der Gefahrübergang nach der vereinbarten Lieferklausel, insbesondere DAP oder EXW gemäss Incoterms® 2020. Bei Abholung geht die Gefahr mit Bereitstellung und Mitteilung der Abholbereitschaft über.

8.3 Offensichtliche Transportschäden sind nach Möglichkeit sofort beim Frachtführer zu vermerken und LAROMAT mit Fotos und Lieferbelegen zu melden. Eine unterlassene Meldung berührt zwingende Gewährleistungsrechte nicht, kann aber die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Frachtführer erschweren.

9. Rücktritt, Stornierung und Rücksendungen

9.1 Für Käufe im schweizerischen Onlinehandel besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Ein Rücktritts-, Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht deshalb nur, wenn es von LAROMAT ausdrücklich zugesichert wurde oder zwingendes Recht dies vorsieht.

9.2 LAROMAT kann die Rücknahme unbenutzter, unveränderter und originalverpackter Standardlagerartikel aus Kulanz bewilligen. Erforderlich sind eine vorgängige schriftliche Zustimmung und die fristgerechte Rücksendung gemäss den erteilten Instruktionen. Rücksendekosten und Transportrisiko trägt der Kunde; nachgewiesene Prüf-, Aufbereitungs- oder Wiedereinlagerungskosten können von der Gutschrift abgezogen werden.

9.3 Von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere Mass- und Sonderanfertigungen, Zuschnitte, Stoffersatz, speziell beschaffte oder konfigurierte Artikel, bereits montierte, gebrauchte, beschädigte oder unvollständige Waren sowie Produkte, die aus Sicherheitsgründen nach Öffnung nicht mehr als neu verkauft werden können.

9.4 Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Ware und Ansprüche wegen Falschlieferung bleiben von diesem Abschnitt unberührt.

10. Prüfung und Mängelanzeige

10.1 Konsumenten haben erkennbare Mängel möglichst rasch, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt, und verdeckte Mängel innerhalb von 30 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Spätere Anzeigen bleiben wirksam, soweit eine Ausschlusswirkung gesetzlich unzulässig wäre. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

10.2 Geschäftskunden haben die Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Ware im gesetzlich zulässigen Umfang als genehmigt.

10.3 Die Mängelanzeige soll Bestell- oder Rechnungsnummer, Artikelbezeichnung, eine konkrete Fehlerbeschreibung und – soweit zumutbar – aussagekräftige Fotos enthalten. Die Ware ist bis zur Klärung sachgerecht aufzubewahren und darf nicht weiterbearbeitet oder montiert werden, sofern dies zur Schadensbegrenzung nicht erforderlich ist.

10.4 Vor einer Rücksendung ist mit LAROMAT Kontakt aufzunehmen, damit Prüfung, Versandweg und gegebenenfalls eine Rücksendenummer abgestimmt werden können. Das Fehlen einer Rücksendenummer beseitigt zwingende Rechte nicht.

11. Sachgewährleistung

11.1 LAROMAT gewährleistet, dass die Ware bei Gefahrübergang die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften besitzt und sich für den vorausgesetzten beziehungsweise gewöhnlichen Gebrauch eignet. Eine vom Kunden falsch ausgewählte, aber vertragsgemäss gelieferte Ausführung ist kein Mangel.

11.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe. Zwingende längere gesetzliche Fristen, insbesondere für Sachen, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden, bleiben vorbehalten. Für gebrauchte Ware gelten die ausdrücklich vereinbarten und gesetzlich zulässigen Fristen.

11.3 Bei einem berechtigten Mangel kann LAROMAT zunächst nach eigener Wahl fachgerecht nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie nicht innert angemessener Frist erbracht, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen oder bei einem erheblichen Mangel vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

11.4 Reparatur oder Ersatz setzt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Eine freiwillige Hersteller- oder Lieferantengarantie gilt zusätzlich und beschränkt die gesetzlichen oder vertraglichen Rechte gegenüber LAROMAT nicht.

11.5 Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen trägt LAROMAT die notwendigen Kosten der Prüfung und des von LAROMAT angewiesenen Rücktransports. Aus- und Einbau-, Gerüst-, Hebe-, Anfahrts- oder Fremdleistungskosten werden nur übernommen, wenn LAROMAT dies vorab schriftlich bestätigt hat oder zwingendes Recht dies verlangt.

12. Gewährleistungsausschlüsse und technische Besonderheiten

12.1 Kein Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung auf einen nachfolgenden Umstand zurückzuführen ist:

  • normaler Verschleiss oder altersbedingte Abnutzung von Verschleissteilen, Textilien, Bändern, Schnüren, Gurten, Lagern, Federn, Batterien oder ähnlichen Komponenten;
  • unsachgemässe Lagerung, Bedienung, Reinigung, Wartung, Montage oder Reparatur sowie Nichtbeachtung von Hersteller-, Sicherheits- oder Montagehinweisen;
  • unrichtige Masse, Angaben, Teileauswahl oder Freigaben des Kunden sowie eine nicht kompatible bestehende Anlage;
  • Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne vorgängige Zustimmung, soweit sie für den Mangel ursächlich sind;
  • ungeeigneter Baugrund, fehlerhafte bauseitige Anschlüsse, Spannungsschwankungen, Funk- oder Netzwerkstörungen oder fehlende technische Voraussetzungen;
  • äussere Einwirkungen wie Sturm, Hagel, Schnee, Eis, Wasser, Feuer, Korrosion, Tiere, Vandalismus oder Unfall, soweit das Produkt hierfür nicht ausdrücklich ausgelegt ist;
  • übliche Farb-, Struktur-, Glanz- oder Chargenabweichungen sowie bei textilen Behängen technisch unvermeidbare Falten, Wickelspuren, Welligkeit, Weissbruch oder geringfügige Längenabweichungen, sofern Gebrauch und Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt sind.

12.2 Der Ausschluss gilt nur, soweit der jeweilige Umstand für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtrecht, bleiben vorbehalten.

13. Selbstmontage, Montageleistungen und Vermittlung

13.1 Montage, Demontage, Programmierung, Inbetriebnahme, Aufmass und Entsorgung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Im Übrigen verkauft LAROMAT die Ware zur fachgerechten Montage durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Fachbetrieb.

13.2 Der Kunde muss die Montageanleitungen, Sicherheitsvorgaben und anerkannten Regeln der Technik beachten. Elektrische Anschlüsse, Eingriffe in Steuerungen und sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen nur durch entsprechend qualifizierte und, soweit vorgeschrieben, zugelassene Fachpersonen ausgeführt werden.

13.3 Bei vereinbarten Arbeiten sorgt der Kunde rechtzeitig für freien und sicheren Zugang, geeignete Arbeitsflächen, Strom, notwendige Bewilligungen und korrekte Angaben zu verdeckten Leitungen, Untergrund und Statik. Nicht vorhersehbare oder nicht mitgeteilte Erschwernisse können zu Terminverschiebungen und nachgewiesenen Mehrkosten führen.

13.4 Vermittelt LAROMAT lediglich den Kontakt zu einem unabhängigen Montage- oder Servicebetrieb, kommt der Vertrag über diese Fremdleistung direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. LAROMAT haftet in diesem Fall nicht für dessen Leistung, vorbehaltlich eines Auswahlverschuldens von LAROMAT und zwingenden Rechts.

13.5 Sonnen- und Wetterschutzanlagen müssen bei ungeeigneten Wetterbedingungen entsprechend den Produkt- und Sicherheitshinweisen eingefahren oder gesichert werden. Automatisierungen und Sensoren entbinden den Betreiber nicht von einer angemessenen Überwachung und Wartung.

14. Haftung

14.1 LAROMAT haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich ausgeschlossen ist.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LAROMAT – soweit gesetzlich zulässig – nur für den unmittelbaren, vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Geschäftskunden ist diese Haftung auf den Nettowarenwert des betroffenen Auftrags begrenzt.

14.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsunterbruch und Ansprüche Dritter ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingendem Produktehaftpflichtrecht bleibt vorbehalten.

14.4 LAROMAT haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige Kundendaten, eine kundenseitige Fehlbestellung, nicht freigegebene Änderungen, unsachgemässe Selbstmontage oder die Verwendung mit nicht kompatiblen Komponenten verursacht werden, soweit LAROMAT diese Umstände nicht zu vertreten hat.

14.5 Für vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Onlineshops oder Störungen unabhängiger Zahlungs-, Hosting-, Kommunikations- oder Logistikdienste haftet LAROMAT nur, soweit LAROMAT die Störung schuldhaft verursacht oder zumutbare Schutz- und Abhilfemassnahmen unterlassen hat.

15. Fotos, Dateien, Kennzeichen und Inhalte

15.1 Übermittelt der Kunde Fotos, Zeichnungen oder andere Dateien zur Teileidentifikation, Offertstellung oder Auftragsabwicklung, bestätigt er, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt. Unzulässige, schädliche oder sachfremde Inhalte dürfen nicht übermittelt werden.

15.2 LAROMAT verwendet solche Unterlagen ausschliesslich zur Bearbeitung der Anfrage, Beratung und Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur mit separater Einwilligung.

15.3 Texte, Bilder, Zeichnungen, Produktdaten und sonstige Inhalte des Onlineshops sind urheber- oder kennzeichenrechtlich geschützt. Eine über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgehende Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

16. Datenschutz

16.1 LAROMAT bearbeitet Personendaten zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen, zur Kundenkommunikation, Zahlungsabwicklung, Lieferung, Missbrauchsprävention und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der im Onlineshop veröffentlichten Datenschutzerklärung.

16.2 Soweit für die Vertragserfüllung notwendig, dürfen Daten an Zahlungsdienstleister, Logistikunternehmen, Lieferanten, IT-Dienstleister oder beauftragte Fachbetriebe weitergegeben werden. Zwingende datenschutzrechtliche Rechte bleiben vorbehalten.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

17.2 Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind die Gerichte am Sitz von LAROMAT zuständig. LAROMAT kann einen Geschäftskunden auch an dessen Sitz belangen. Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 LAROMAT kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für eine Bestellung gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung; nachträgliche Änderungen werden nicht einseitig Bestandteil eines bestehenden Vertrags.

17.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Zwingendes Recht geht diesen AGB in jedem Fall vor.

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